Die Abgabe von Lebensmittel durch die Tafel kann von Personen in Anspruch genommen werden, welche eine Bedürftigkeit nachweisen. Dies gilt z.B für Bürgergeld-Bezug (HartzIV), geringe Rente, Bezug von Grundsicherung, Asylbewerber, geringes Einkommen usw.

Bei der ersten Inanspruchnahme wird die Bedürftigkeit unter Vorlage der entsprechenden Einkommensnachweise geprüft und eine Kundenkarte ausgestellt. Eine Berechtigung zur Inanspruchnahme der Tafel kann ausschließlich von der Tafel selbst ausgesprochen werden. Die Laufzeit der Kundenkarte ist identisch mit der Laufzeit des Einkommensnachweises und wird nach Ablauf immer durch Vorlage der neuesten Einkommensnachweise neu geprüft und ggf. verlängert .

Zu Beginn des Jahres 2022 kamen ca. 150 Familien regelmäßig zur Tafel Bitburg. Hinzu gekommen sind seit März 2022 ca. 110 ukrainische Familien, die in der Eifel ein neues Zuhause gefunden haben und ebenfalls auf die Hilfe der Tafel angewiesen sind. Die Familien, die zur Tafel kommen, bestehen aus 1, 2 oder bis zu 10 Personen.

Neben Lebensmitteln verteilt die Tafel Bitburg auch Dinge des persönlichen täglichen Bedarfs wie Pflegeprodukte, Getränke oder Tierfutter.
Auch insoweit freuen wir uns über jede Spende. Lebensmittelspenden oder Hygieneprodukte/Tierfutter  können jeden Dienstag nach vorheriger telefonischer Terminabsprache in den Räumen der Tafel in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr abgegeben werden.